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LG Berlin

Über fünf Jahre Haft für massenhaften Betrug mit Bahn-Tickets

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das Landgericht Berlin hat am 07.06.2016 einen 33-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Bahn-Tickets zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Deutschen Bahn sei durch seine Tatserie mit 1.600 Fällen ein Schaden von rund 287.000 Euro entstanden.

Mit gestohlenen Kreditkartendaten gebuchte Fahrkarten weiterverkauft

Der Mann hatte sich Ermittlungen zufolge zunächst im Internet Daten von Kreditkarten ahnungsloser Menschen verschafft. Damit habe er dann online Bahnfahrkarten gebucht und diese über das Internet als angebliche "Restposten" angeboten – zumeist für 30 Euro bei einer einfachen Fahrt und 60 Euro bei Hin- und Rückfahrt. Mittäter hätten ihm Bankkonten für den Schwindel zur Verfügung gestellt, hieß es im Urteil. Zudem habe der Angeklagte Alias-Namen benutzt.  

Angeklagter nahm mit Ticket-Betrug 90.000 Euro ein  

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-Jährige durch den illegalen Handel in der Zeit von Februar 2013 bis Oktober 2014 etwa 90.000 Euro erzielte. Nach intensiven Ermittlungen war er im September 2015 in Thailand verhaftet worden. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen überraschend gestanden. Er habe nach einer Verurteilung wegen einer ähnlichen Tatserie "die falsche Entscheidung getroffen und die alte Idee noch einmal aufgegriffen", erklärte er. Weil er heiraten wollte, habe er Geld gebraucht.  

Angeklagter bereits 2012 wegen Ticket-Betrugs verurteilt  

Ebenfalls wegen Ticket-Betrugs war der Angeklagte schon 2012 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Dem 33-Jährigen droht nun ein Widerruf der Bewährung – auch die erste Strafe müsste er dann verbüßen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft beantragt.