FG Münster bejaht Hinzurechnungsbesteuerung mangels wirklicher wirtschaftlicher Tätigkeit einer Tochtergesellschaft im Ansässigkeitsstaat

Zitiervorschlag
FG Münster bejaht Hinzurechnungsbesteuerung mangels wirklicher wirtschaftlicher Tätigkeit einer Tochtergesellschaft im Ansässigkeitsstaat. beck-aktuell, 15.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180781)
Die Einkünfte einer auf Zypern ansässigen Tochtergesellschaft sind der inländischen Muttergesellschaft nach den Regelungen der §§ 7 bis 14 AStG zuzurechnen und damit der inländischen Besteuerung zu unterwerfen, wenn der Gegenbeweis einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Ansässigkeitsstaat nicht geführt werden kann. Dies hat das Finanzgericht Münster unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Cadbury Schweppes" (BB 2006, 2118) entschieden. Im konkreten Fall bejahte das Gericht die Hinzurechnungsbesteuerung unter anderem deswegen, weil die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen nicht vor Ort auf Zypern getroffen worden seien, sondern sich die Funktion der dort ansässigen Tochtergesellschaft auf deren administrative Umsetzung beschränkt habe. Gegen das Urteil vom 20.11.2015 (Az.: 10 K 1410/12 F) wurde Revision eingelegt, die beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 94/15 läuft.
Tochtergesellschaft verfügt auf Zypern über Büroräume und Geschäftsführerin
Die Klägerin war über eine in den Niederlanden ansässige Tochtergesellschaft an einer auf Zypern ansässigen Limited beteiligt. Die Limited hatte auf Zypern Büroräume angemietet und beschäftigte eine Geschäftsführerin. Die Tätigkeit der Limited bestand darin, Buchlizenzen einzuholen, um aufgrund dieser Unterlizenzen zugunsten dreier, in Russland beziehungsweise der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaften der Klägerin zu bestellen, die die Bücher auf dem russischsprachigen Markt vertrieben. Bei der Auswahl der Buchlizenzen richtete sich die Limited nach der Nachfrage bei den Konzerngesellschaften, die sich wiederum unter anderem auf Buchmessen über erfolgversprechende Werke informierten und die Kundenbeziehungen herstellten. Die hierdurch erzielten Lizenzeinnahmen der Limited rechnete das Finanzamt der Klägerin mit der Begründung zu, dass es an der erforderlichen "wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit" der Limited auf Zypern fehle.
Gegenbeweis wirklicher wirtschaftlicher Betätigung auf Zypern nicht geführt
Die hiergegen erhobene Klage wies das FG ab. Die von der Limited erzielten Lizenzgebühren seien als sogenannte passive Einkünfte im Sinne des AStG anzusehen und lösten eine Hinzurechnungsbesteuerung aus. Von einer Zurechnung sei auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" (BB 2006, 2118) abzusehen. Der dazu erforderliche Gegenbeweis einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Ansässigkeitsstaat, den der EuGH in seiner Entscheidung zulasse, sei der Klägerin nicht gelungen. Dies folge unter anderem daraus, dass die Limited nicht gezielt bestimmte Ressourcen im Aufnahmestaat genutzt habe, zum Beispiel besonders günstige oder entsprechend der Tätigkeit besonders ausgestattete Räumlichkeiten, Maschinen, gut ausgebildetes Personal oder besondere Produktionsbedingungen. Die räumliche Nähe Zyperns zu Russland bei gleichzeitiger Einbindung in die EU stelle nur ein subjektives Motiv für die Ansiedelung der Limited auf Zypern dar. Die Limited habe außerdem ihr wirtschaftliches Kerngeschäft, den Ankauf, die Verwaltung und die Weitergabe von Lizenzen gegen Entgelt, nicht selbst von Zypern aus ausgeübt und nicht selbst das Personal beschäftigt, das erforderlich gewesen wäre, um ihr Geschäft selbstständig zu betreiben. Die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen seien nicht vor Ort auf Zypern, sondern durch die in Russland und der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaften der Klägerin getroffen worden. Die Funktion der Limited habe sich vielmehr auf die administrative Umsetzung dieser Entscheidungen beschränkt.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Münster
- Urteil vom 20.11.2015
- 10 K 1410/12 F
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FG Münster bejaht Hinzurechnungsbesteuerung mangels wirklicher wirtschaftlicher Tätigkeit einer Tochtergesellschaft im Ansässigkeitsstaat. beck-aktuell, 15.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180781)



