Milchabgabe für Überproduktion im letzten Milchquotenjahr rechtmäßig

Zitiervorschlag
Milchabgabe für Überproduktion im letzten Milchquotenjahr rechtmäßig. beck-aktuell, 30.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169526)
Die Festsetzung von Milchabgaben gegen Milchbauern wegen zu viel produzierter Milch im letzten Milchquotenjahr 2014/2015 ist rechtmäßig. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 30.09.2016 in einem Musterverfahren entschieden und die Klage eines Milcherzeugers abgewiesen. Die Abgaben hätten auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden dürfen. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. 4 K 157/15).
Kläger: Abgabenfestsetzung nach Abschaffung des Milchquotensystems rechtswidrig
Für das letzte Milchquotenjahr vor Auslaufen des EU-Milchquotensystems haben die in Deutschland zuständigen Hauptzollämter noch Überschussabgaben – sogenannte Milch- oder Supergaben – von insgesamt mehr als 300 Millionen Euro festgesetzt. Allein beim FG Hamburg sind bisher rund 200 Klagen eingegangen. Der Kläger erachtete den Abgabenbescheid insbesondere deswegen für rechtswidrig, weil er erst nach Abschaffung des Milchquotensystems erlassen worden sei. Damit habe es für den Bescheid keine Rechtsgrundlage mehr gegeben.
FG: Erhebung der Milchabgabe rechtmäßig
Das FG hat die abgewiesen. Es sei kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, dass der EU-Gesetzgeber für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Milchabgabe habe verzichten wollen. Die Verordnungen des Milchquotensystems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abgaben. Dass die Abgabe erst zu einem Zeitpunkt festgesetzt worden sei, als das System der Milchregulierung bereits ausgelaufen sei, stelle rechtlich keine Besonderheit dar, sondern sei im Abgaben- und Steuerrecht eine übliche Gesetzestechnik. Es liege auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit vor. Jeder Milcherzeuger habe – auch nach dem 31.3.2015 – damit rechnen müssen, zur Milchabgabe herangezogen zu werden, wenn er seine Milchquote überliefert habe.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Hamburg
- Urteil vom 30.09.2016
- 4 K 157/15
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Milchabgabe für Überproduktion im letzten Milchquotenjahr rechtmäßig. beck-aktuell, 30.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169526)



