Vertreter für Pferde-Versicherungen kann Aufwendungen für eigene Pferde nicht als Betriebsausgaben absetzen

Zitiervorschlag
Vertreter für Pferde-Versicherungen kann Aufwendungen für eigene Pferde nicht als Betriebsausgaben absetzen. beck-aktuell, 04.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188446)
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat einem selbstständig tätigen Versicherungsvertreter den Abzug von Aufwendungen für von ihm gehaltene Pferde als Betriebsausgaben versagt. Auch wenn das Versicherungsbüro auf die Versicherung von Pferden spezialisiert sei, dürften die Aufwendungen für die Pferde den Gewinn nicht mindern. Denn der Versicherungsvertreter könne seine Leistungen auch ohne die Pferde erbringen. Es gebe keinen allgemein anerkannten Erfahrungssatz dahingehend, dass man nur mit eigenen Pferden Versicherungen für Pferde vermitteln kann (Urteil vom 06.05.2015, Az.: 1 K 3408/13).
Aufwendungen für Halten von zwei Pferden geltend gemacht
Der Kläger erzielt Einnahmen aus Leistungen in Zusammenhang mit Pferden. Er besitzt mehrere Pferde. Familienangehörige des Klägers nehmen an Reitturnieren teil. Der Kläger machte in den Streitjahren 2004 bis 2006 Aufwendungen für das Halten von zwei Pferden (ohne Aufwendungen für Turnierbesuche) als Betriebsausgaben geltend und minderte dadurch seinen Gewinn. Das Finanzamt versagte den Abzug der Aufwendungen für die Pferde als Betriebsausgaben.
Pferde nicht Gegenstand der mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Betätigung
Das FG bestätigte die Ansicht des Finanzamtes. Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, seien nicht abzugsfähig. Dies gelte auch für Aufwendungen zur Förderung der gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Das Abzugsverbot betreffe im Wesentlichen Aufwendungen, die ihrer Art nach im Interesse der Steuergerechtigkeit den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern sollten. Dazu gehörten Kosten, die der sportlichen Unterhaltung dienten. Im Streitfall seien die Pferde nicht Gegenstand der mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Betätigung des Klägers. Der Kläger könne seine Leistungen auch ohne die Pferde erbringen. Im Übrigen finanziere der Kläger das Hobby von Familienmitgliedern. Infolgedessen seien die Aufwendungen für den Unterhalt der Pferde nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Baden-Württemberg
- Urteil vom 06.05.2015
- 1 K 3408/13
Zitiervorschlag
Vertreter für Pferde-Versicherungen kann Aufwendungen für eigene Pferde nicht als Betriebsausgaben absetzen. beck-aktuell, 04.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188446)



