Höchststrafe für Marcel H. rechtskräftig

Zitiervorschlag
Höchststrafe für Marcel H. rechtskräftig. beck-aktuell, 08.02.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/145601)
Die Verurteilung des Herner Doppelmörders Marcel H. zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Das teilte das Bochumer Landgericht am 08.02.2018 auf Anfrage mit. Der 20-Jährige hatte gestanden, im März 2017 zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und anschließend seinen 22-jährigen Ex-Schulfreund Christopher umgebracht zu haben. Die Frist zur Einlegung der Revision lief in der Nacht zum 08.02.2018 ab.
Vorzeitige Haftentlassung wohl ausgeschlossen
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft hatten die Richter am Bochumer Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Außerdem machten sie wegen der großen Gefährlichkeit des Angeklagten den Weg für die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung frei. Mehr Strafe ging nicht. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, hatte seine Strafe schon kurz nach seiner Verurteilung akzeptiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Höchststrafe für Marcel H. rechtskräftig. beck-aktuell, 08.02.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/145601)



