Dritte Start- und Landebahn des Flughafens München darf gebaut werden

Zitiervorschlag
Dritte Start- und Landebahn des Flughafens München darf gebaut werden. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190731)
Der Verkehrsflughafen München darf um die Anlage und den Betrieb einer dritten Start- und Landebahn erweitert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 22.06.2015 die Beschwerden des P { margin-bottom: 0.21cm;Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19.02.2014 zurückgewiesen (Az.: 4 B 59.14, 4 B 60.14, 4 B 61.14, 4 B 62.14, 4 B 63.14 und 4 B 64.14). Der VGH hatte mit der angefochtenen Entscheidung die Klagen der Beschwerdeführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die entsprechende Flughafenerweiterung abgewiesen.
Urteil des VGH insgesamt rechtskräftig
Die Beschwerden des Landkreises Freising und mehrerer Gemeinden gegen die Nichtzulassung der Revision hatte das BVerwG bereits im Februar 2015 zurückgewiesen. Das Urteil des VGH München sei damit jetzt insgesamt rechtskräftig, teilt das BVerwG mit. Die Flughafen München GmbH habe Baurecht.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Beschluss vom 22.06.2015
- 4 B 59.14; 4 B 60.14; 4 B 61.14; 4 B 62.14; 4 B 63.14; 4 B 64.14
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Dritte Start- und Landebahn des Flughafens München darf gebaut werden. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190731)


