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Bundesfinanzministerium rechnet aufgrund von Urteilen mit Steuerrückforderungen von Firmen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro

Schutz des Anwaltsberufs

Auf Bund, Länder und Kommunen rollen nach Entscheidungen von Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht zur Rückzahlung von Unternehmenssteuern rund sechs Milliarden an Steuerrückforderungen von Firmen zu. Das geht aus einer am 20.07.2015 bekannt gewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Dabei gehe es um Wertverluste, die vor mehr als zehn Jahren angefallen sind und nun von Firmen steuerlich geltend gemacht werden könnten – samt Zinsen für den langen Zeitraum.

Höhe der Mindereinnahmen von Umsetzung der Urteile abhängig

Dies seien "erste vorläufige Einschätzungen“ einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, heißt es in der Antwort an die Linke-Fraktion im Bundestag. Die Höhe der Mindereinnahmen hänge von der Umsetzung der Urteile ab. Hierzu gebe es noch keine endgültige Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2013 entschieden, dass Aktienverluste nachträglich steuerlich und damit gewinnmindernd geltend gemacht werden können (BeckRS 2014, 47561), was der Bundesfinanzhof im Jahr darauf bestätigte (BeckRS 2014, 96256). Es ging um Verluste aus den Jahren 2001 und 2002.

Mindereinnahmen treffen Bund, Länder und Gemeinden

Dem Vernehmen nach geht es um Unternehmen verschiedener Branchen – neben der Autoindustrie auch um Banken und Versicherer. Im Frühjahr 2015 waren Steuerrückforderungen an mehrere Kommunen bekannt geworden. Von den sechs Milliarden Euro entfielen auf die Gewerbesteuer rund 2,6 Milliarden Euro, auf die Körperschaftsteuer 3,3 Milliarden und auf den Solidaritätszuschlag rund 0,1 Milliarde Euro. "Die Mindereinnahmen dürften sich etwa zu jeweils einem Drittel auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen."