Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und -erziehung

Zitiervorschlag
Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und -erziehung. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187226)
Eltern haben keinen Anspruch darauf, wegen des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Das hat das Bundessozialgericht am 30.09.2015 in einem Musterverfahren entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar mit drei Kindern. Die Kläger forderten, Beiträge nur in der Höhe der Hälfte der jetzigen "Bemessung" (beziehungsweise unter Abzug von 833 Euro je Kind und Monat oder eines Betrages in Höhe des steuerlichen Existenzminimums) zahlen zu müssen. Damit sind die Kläger in allen Instanzen erfolglos geblieben (Urteil vom 30.09.2015, Az.: B 12 KR 15/12 R).
BSG: Gesetzliche Regelung zur Beitragsbemessung rechtmäßig
Das BSG führt aus, dass die der Beitragsbemessung zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen rechtmäßig angewandt worden seien und nicht gegen das Grundgesetz verstießen, sodass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ausscheide. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Sozialversicherungsrechts einen weiten sozialpolitischen Spielraum und bewege sich innerhalb der Grenzen dieses Gestaltungsspielraums, wenn er den Aufwand für die Betreuung und Erziehung von Kindern in verschiedenen Regelungen des Leistungsrechts berücksichtige (etwa Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung).
Schwelle der Vefassungswidrigkeit nicht überschritten
Die Schwelle der Verfassungswidrigkeit wegen eines nur unzureichenden Ausgleichs ist laut BSG dabei nicht überschritten worden. Auch aus dem BVerfG-Urteil vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1712), in dessen Folge in der sozialen Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Beitragssatzpunkten eingeführt wurde, folge nichts anderes. Es lasse sich weder daraus noch aus anderen verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen durch die Kinderbetreuung und -erziehung im Beitragsrecht der Sozialversicherung herleiten.
BSG weist auf Gefahr neuer Verwerfungen in anderen Bereichen hin
Die Anerkennung eines solchen Anspruchs würde zudem – vor allem wegen des Effekts der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen – die Gefahr neuer Verwerfungen in anderen Bereichen nach sich ziehen, gab das BSG zu bedenken. Es sei Sache des Gesetzgebers, gegebenenfalls einen weitergehenden Ausgleich herbeizuführen. Der 12. Senat des BSG hat insoweit an seiner schon früher ergangenen Rechtsprechung (zum Beispiel NZS 2007, 311) festgehalten.
- Redaktion beck-aktuell
- BSG
- Urteil vom 30.09.2015
- B 12 KR 15/12 R
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Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und -erziehung. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187226)



