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BGH

Verurteilung wegen vielfacher Untreue im Fall des Bankhauses Wölbern rechtskräftig

Vergessene Anrechte

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Erwerbers des Bankhauses Wölbern wegen Untreue in 327 Fällen bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte den Medizinprofessor, der 2006 das Bankhaus erworben hatte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, da er 31 geschlossenen Immobilienfonds insgesamt rund 147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung entzogen hatte (Beschluss vom 13.01.2016, Az.: 5 StR 460/15).

BGH: Revision unbegründet

Der Medizinprofessor habe etwa 50 Millionen der rund 147 Millionen Euro, die er den Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 entzogen hatte, für private Zwecke genutzt, so das LG Hamburg. Der Angeklagte war gegen das Urteil in Revision gegangen. Der BGH hat das Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des LG Hamburg ist damit rechtskräftig.

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