Urteil gegen Middelhoff ist rechtskräftig

Zitiervorschlag
Urteil gegen Middelhoff ist rechtskräftig. beck-aktuell, 22.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180431)
Das gegen Thomas Middelhoff wegen Untreue und Steuerhinterziehung ergangene Urteil des Landgerichts Essen ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17.02.2016 als unbegründet verworfen hat (Az.: 1 StR 209/15). Das LG war von Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen ausgegangen und hatte dafür gegen Middelhoff eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt.
Privat veranlasste Ausgaben Arbeitgeber aufgebürdet
Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils ließ der Angeklagte in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der KarstadtQuelle AG, die 2007 in Arcandor AG umbenannt wurde, privat veranlasste Ausgaben ohne dienstlichen Bezug durch seinen Arbeitgeber tragen. Hierfür nutzte er zwischen November 2005 und Februar 2009 die ihm eingeräumte Befugnis, ohne Prüfung Dritter die Begleichung von Rechnungen beziehungsweise die Erstattung von Kosten an sich zu veranlassen. Ein Anspruch des Angeklagten auf Übernahme dieser Kosten bestand nicht. Dies betraf in 26 Fällen Reisekosten in Höhe von insgesamt 308.812,14 Euro, darunter Kosten für Charterflüge, Hotelübernachtungen und Limousinenservice. Die Reisen dienten der Wahrnehmung externer Mandate oder rein privaten Zwecken. In einem weiteren Fall handelte es sich um Kosten in Höhe von 179.437,70 Euro für eine von ihm als Privatmann beauftragte und herausgegebene Festschrift zu Ehren seines Mentors. Durch die von ihm veranlasste Einbuchung dieser nicht betriebsbezogenen Rechnungen bewirkte er die pflichtwidrige Voranmeldung von Vorsteuern in den Umsatzsteuervoranmeldungen für drei Monate in Höhe von insgesamt 26.885,55 Euro.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Beschluss vom 17.02.2016
- 1 StR 209/15
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