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BGH

NSU-Terrorhelfer Wohlleben bleibt weiter in U-Haft

Schüler entlasten Jugendrichter

Der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.07.2016 entschieden (Az.: StB 20/16) und damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Wohlleben sei “des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens weiterhin dringend verdächtig“.

Haftstrafe wird Dauer der U-Haft übersteigen

Wohlleben sitzt seit seiner Festnahme im November 2011 in U-Haft. Die Karlsruher Richter erwarten, dass seine Haftstrafe bei einer Verurteilung diesen Zeitraum “nicht nur unwesentlich übersteigen“ wird. Ihn schon einmal einzeln zu verurteilen, scheide “nach derzeitigem Sachstand“ aus, heißt es in dem Beschluss.

Angeklagter besorgte die Mordwaffe

Angeklagt ist Wohlleben, weil er die Mordwaffe vom Typ “Ceska“ organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihre Opfer erschossen haben. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, die als mutmaßliche Mittäterin vor Gericht steht. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios.