BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers

Zitiervorschlag
BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers. beck-aktuell, 29.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169651)
Die Verurteilung eines Diplom-Informatikers wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 20.09.2016 hat der Bundesgerichtshof die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen und damit die zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt. Das LG hatte den zur Tatzeit 52 Jahre alten Mann wegen Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt (Az.: 1 StR 349/16).
Opfer konnte sich losreißen und um Hilfe rufen
Nach den Feststellungen der Strafkammer klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung eines Bankmanagers und gab sich als Paketbote aus. Als die Wohnungstür geöffnet wurde, zwang der Angeklagte die in der Wohnung befindliche Ehefrau und den Sohn unter Drohung mit einer Softairpistole, sich auf den Fußboden zu legen. Der Angeklagte fesselte den Sohn mittels eines Kabelbinders mit den Händen an einen Heizkörper. Dann zwang er die Ehefrau, die eine von innen abgeklebte Sonnenbrille aufsetzen musste, mit vorgehaltener Softairpistole, mit ihm zu ihrem Wagen zu gehen. Vorher hinterließ der Angeklagte in der Wohnung einen Brief, in dem er die Zahlung einer Lösegeldsumme von 2,5 Millionen Euro forderte. Mit der Ehefrau auf dem Beifahrersitz fuhr der Angeklagte nach München in unmittelbare Nähe zu einer von ihm vorher als Versteck angemieteten Wohnung. Auf dem öffentlichen Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes gelang es dem Opfer aber, sich von dem Angeklagten loszureißen und um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte erkannte, dass eine weitere Tatausführung unmöglich geworden war, und floh deshalb von dem Parkplatz. Der Sohn des Ehepaars konnte alsbald von der Polizei befreit werden.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Beschluss vom 20.09.2016
- 1 StR 349/16
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