Keine Umsatzsteuer für Arbeitsvermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin

Zitiervorschlag
Keine Umsatzsteuer für Arbeitsvermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186911)
Eine private Arbeitsvermittlerin kann Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sogenannten Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.07.2015 entschieden. Offengelassen hat er allerdings, ob dieses Ergebnis auch für die Zeit ab dem 01.04.2012 gilt. Seitdem bedürfen auch private Arbeitsvermittler (wieder) einer Zulassung (§ 176 SGB III). Eine Steuerbefreiung auf nationaler Ebene wurde für Leistungen nach dem SGB III erst mit Wirkung vom 01.01.2015 in § 4 Nr. 15b UStG eingeführt (Az.: XI R 35/13).
Finanzamt behandelte Vermittlungsleistungen als umsatzsteuerpflichtig
Die Klägerin war in den Streitjahren 2004 bis 2006 als private Arbeitsvermittlerin für Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III tätig und erhielt ihr Honorar aufgrund der Vermittlungsgutscheine unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit. Das Finanzamt behandelte die Vermittlungsleistungen als umsatzsteuerpflichtig. Die Klägerin sei nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne der Sechsten Umsatzsteuer-Richtlinie (RL 77/388/EWG) anerkannt; dies sei aber Voraussetzung für eine Steuerbefreiung. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht keinen Erfolg.
Gericht geht von "sonstiger Einrichtung mit sozialem Charakter" aus
Der BFH hob das Urteil des FG auf und gab der Klage statt. Die Klägerin könne sich unmittelbar auf das Unionsrecht berufen. Sie erbringe Leistungen im Sinne der Sechsten Umsatzsteuer-Richtlinie (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g RL 77/388/EWG) und sei auch als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne dieser Bestimmung anerkannt. Dies ergebe sich in den Streitjahren, in denen die private Arbeitsvermittlung ohne eine zuvor von der Bundesagentur für Arbeit erteilte Erlaubnis zulässig war, aus der sich aus dem SGB III ergebenden Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 29.07.2015
- XI R 35/13
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Keine Umsatzsteuer für Arbeitsvermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186911)



