Doppelte Gebühren für gleichlautende verbindliche Auskunft rechtens

Zitiervorschlag
Doppelte Gebühren für gleichlautende verbindliche Auskunft rechtens. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174266)
Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 09.03.2016 im Fall einer ertragsteuerlichen Organschaft entschieden (Az.: I R 66/14).
Auskunftsantrag seit 2007 gebührenpflichtig
Erteilt das Finanzamt einem Steuerpflichtigen auf dessen Antrag hin eine für ihn günstige Auskunft über einen in der Zukunft liegenden Sachverhalt, sind die Behörde und später gegebenenfalls die Finanzgerichte grundsätzlich an den Inhalt der Auskunft gebunden, sodass Planungssicherheit für den Steuerpflichtigen besteht. Seit 2007 ist der Auskunftsantrag gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert, den die erhoffte Auskunft für den Steuerpflichtigen hat (§ 89 Abs. 3 und 4 AO).
Volle Gebühr gegenüber beiden Gesellschaften festgesetzt
Im Streitfall hatten der Organträger (eine GmbH) und seine Organgesellschaft (eine AG) im Jahr 2009 beim Finanzamt einen gemeinsamen Antrag auf verbindliche Auskunft über ein und denselben Sachverhalt gestellt. Das Finanzamt erteilte die Auskunft antragsgemäß und setzte gegenüber beiden Gesellschaften die volle Auskunftsgebühr von jeweils rund 5.000 Euro fest.
BFH: Kosten knüpfen an jeweiligen Antrag an
Der BFH hat jetzt die hiergegen von der AG erhobene Klage abgewiesen. Er hält die doppelte Gebührenerhebung für gerechtfertigt, weil das Gesetz die Gebühr typisierend an den jeweiligen Antrag knüpft. Es bestünden keine weitergehenden Sonderregelungen, aus denen sich ein Entfallen des Gebührenanspruchs für einen Fall der vorliegenden Art ergibt, betonte das Gericht.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 09.03.2016
- I R 66/14
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Doppelte Gebühren für gleichlautende verbindliche Auskunft rechtens. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174266)



