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AG Konstanz

Bewährungsstrafe wegen Betrugs für "falsche" Ärztin

Produkthaftung 2026

91 Krankentransporte von Herzpatienten hat eine 53-Jährige begleitet, ohne Ärztin zu sein: Das Amtsgericht Konstanz verurteilte die ausgebildete Krankenschwester am 21.07.2015 unter anderem wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Frau hatte sich Ende 2012 beim Rettungsdienst einer Schweizer Klinik am Bodensee als Fachärztin für Anästhesie beworben und ohne Zulassung als freiberufliche Notärztin in Konstanz gearbeitet. Vor Gericht räumte sie die Vorwürfe ein.

AG prangert Gefährdung von Menschen durch Selbstüberschätzung an

Um den Job zu bekommen, hatte die inzwischen in Berlin lebende Frau aus Sicht der Kammer gefälschte Bescheinigungen eingereicht. "Sie haben falsche Urkunden vorgelegt, Ihre Tätigkeit als Ärztin erschlichen und Titel benutzt, obwohl Sie wussten, dass Sie das nicht dürfen", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Frau habe sich mit den falschen Unterlagen ein Lügengebäude aufgebaut. Als sie gemerkt habe, dass das funktioniere, habe sie sich selbst überschätzt und dabei Menschen gefährdet.

Angeklagte verfügte wohl über Fachwissen

Bis Juni 2013 arbeitete die 53-Jährige von Konstanz aus für den Rettungsdienst. Als Vorwürfe gegen sie aufkamen, sei die Frau zunächst freigestellt und später das Beschäftigungsverhältnis beendet worden, heißt es beim Herzzentrum Bodensee, zu dem der Rettungsdienst gehört. Das Klinikum stand 2013 und 2014 selbst monatelang in der Kritik – unter anderem wurde dem Krankenhaus vorgeworfen, Patienten nicht zertifizierte Herzklappen eingesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen aber inzwischen in mehreren Punkten wegen geringer Schuld eingestellt.

Gericht will Angeklagter Chance geben

Der Geschäftsführer der Klinik, Zeuge im Verfahren, hatte im Prozess ausgesagt, es habe in der Zeit, in der die Angeklagte für den Rettungsdienst gearbeitet habe, keine Probleme gegeben. Auch ihren Kollegen sei nichts aufgefallen, sagte er. "Wenn man lange genug im Pflegebereich arbeitet, hat man in einem schmalen Fachbereich hohe Erfahrungen." Auch die Richterin bescheinigte der 53-Jährigen Fachwissen. Obwohl sie das Ansehen der Medizin beschädigt habe, habe das Gericht entschieden, ihr eine Chance zu geben. "Wir hegen die Hoffnung, dass Sie sich dieses Verfahren zur Warnung nehmen, damit so etwas nicht nochmal passiert. Wir werden Ihnen zukünftig auf die Finger schauen."

Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Taten und hatte Haftstrafe ohne Bewährung gefordert

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten für die 53-Jährige gefordert. Die Angeklagte, die schon 2011 und 2013 unter anderem wegen Missbrauchs von Titel verurteilt worden sei, neige dazu, sich nach außen "als mehr darzustellen, als sie eigentlich ist". Dieses Denken sei noch nicht beendet – es sei daher mit weiteren Straftaten zu rechnen.