Eltern aus "Reichsbürger"-Szene für Tod des eigenen Kindes verurteilt

Zitiervorschlag
Eltern aus "Reichsbürger"-Szene für Tod des eigenen Kindes verurteilt. beck-aktuell, 14.07.2026 (abgerufen am: 14.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201931)
Ein Kind stirbt, weil seine Eltern medizinische Hilfe verweigern - aus Überzeugung. Ein Gericht in Baden-Württemberg hat über die Verletzung elterlicher Fürsorgepflicht und die Strafe entschieden.
Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat das AG Horb am Neckar in Baden-Württemberg die Eltern aus der "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen.
Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen - auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. "Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können", stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt.
Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.
Eltern per Haftbefehl gesucht
Die Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Menschen zu. Die Angeklagten hatten sich laut dem Gericht in zum Teil umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut dem Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden vergangenen Monat in Bayern festgenommen, so dass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
Zitiervorschlag
Eltern aus "Reichsbürger"-Szene für Tod des eigenen Kindes verurteilt. beck-aktuell, 14.07.2026 (abgerufen am: 14.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201931)



