Vater muss nach "Sexting" WhatsApp von Handys seiner Kinder löschen

Zitiervorschlag
Vater muss nach "Sexting" WhatsApp von Handys seiner Kinder löschen. beck-aktuell, 16.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171716)
Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht im hessischen Bad Hersfeld verurteilte ihn, Apps wie WhatsApp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor "Sexting" zu schützen. Das besagt ein noch nicht rechtskräftiger Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) des Familiengerichts am Amtsgericht vom 22.07.2016, über den das Nachrichtenportal "Heise.de“ berichtet hatte.
Vater muss künftig Handynutzung der Töchter kontrollieren
Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen.
Schulfreund des Vaters der sexuellen Belästigung verdächtigt
Im Mai 2016 wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Die sexuellen Inhalte der Texte hätten dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Wegen dieses Vergehens habe die Staatsanwaltschaft Fulda gesondert zu entscheiden.
Gericht: Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 nicht ungefährlich
Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Vater muss nach "Sexting" WhatsApp von Handys seiner Kinder löschen. beck-aktuell, 16.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171716)



