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Unterstützung für Flüchtlinge

Bundesrat billigt geplanten Nachtragshaushalt

Berufe mit Haltung

Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Nachtragshaushalt 2015 erhob der Bundesrat in seiner Plenarsitzung vom 16.10.2015 keine Einwendungen. Der Entwurf setzt den ersten Teil der Zusagen aus dem Flüchtlingsgipfel vom 24.09.2015 um. Der Bund hatte den Ländern und Kommunen für die nächsten Jahre Unterstützung in Milliardenhöhe für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden versprochen.

Verdopplung der Hilfe

In einem ersten Schritt verdoppelt der Bund für das Jahr 2015 seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Der vorliegende Nachtragsentwurf passt die zusätzlichen Ausgaben in den bestehenden Gesamtabschluss des laufenden Haushalts ein.

Entlastung der Länder um mehr als vier Milliarden Euro

Ab dem Jahr 2016 übernehme der Bund für jeden Flüchtling eine Pauschale von 670 Euro pro Monat, so der Bundesrat weiter. Zusammen mit weiteren finanziellen Zusagen etwa für den sozialen Wohnungsbau und die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger sollen die Länder 2016 mit mehr als vier Milliarden Euro entlastet werden. Dies werde allerdings erst in späteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. In den nächsten Wochen werde der Bundestag über den Regierungsentwurf beraten.