Neue Regeln für Steuerberater kommen

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Neue Regeln für Steuerberater kommen. beck-aktuell, 12.06.2026 (abgerufen am: 14.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199816)
Nach dem Scheitern der Steuerberaterreform im ersten Durchlauf ging es jetzt schnell: Der Bundesrat nickte die Neuerungen ab, nachdem der Bundestag die umstrittene Entlastungsprämie am Vorabend aus dem Entwurf gestrichen hatte.
Damit kann das neue Steuerberatungsgesetz jetzt ausgefertigt und verkündet werden. Der überwiegende Teil der Neuregelungen tritt am 1. September in Kraft.
Mit dem Gesetz bekommen Lohnsteuerhilfevereine mehr Befugnisse. Diese können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten, da Betragsgrenzen für die angebotenen Tätigkeiten entfallen. Darüber hinaus soll künftig eine Person drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen.
Ausgeweitet wird auch die unentgeltliche Steuerhilfe. Nicht nur enge Angehörige, sondern auch andere nahestehende Personen sollen künftig kostenlos beraten dürfen. Neu hinzukommen sollen außerdem "Tax Law Clinics" an Hochschulen – Einrichtungen, in denen Studierende unter Anleitung besonders qualifizierter Fachleute kostenlose Steuerberatung anbieten.
Verschärftes Fremdbesitzverbot, höherer Mindesthebesatz
Das sogenannte Fremdbesitzverbot wird verschärft. Will heißen: Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich in Zukunft an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur beteiligen, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen.
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater entfällt das bisher verpflichtende Leitungserfordernis bei zusätzlichen Beratungsstellen. Sie können künftig eine weitere Niederlassung betreiben, ohne dass dort zwingend eine eigene Leitungsperson sitzt oder eine Ausnahmegenehmigung nötig ist. Zudem sollen Vollmachten zentral elektronisch verwaltet werden können.
Zum Paket gehört auch eine steuerpolitische Weichenstellung: Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer soll bundesweit auf 280% steigen. Damit will die Regierung laut eigener Aussage mehr Steuergerechtigkeit erreichen und verhindern, dass Kommunen über extrem niedrige Hebesätze Unternehmen anlocken und damit einen Unterbietungswettbewerb auslösen.
Strittige Entlastungsprämie passé
Nicht mehr im neuen Gesetz enthalten ist die Entlastungsprämie, die im ersten Durchlauf Grund dafür gewesen war, dass der Bundesrat den Entwurf ablehnte. Arbeitgebenden sollte es danach möglich sein, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine einmalig bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Die Länder hatten das kritisiert - schließlich hätten sie zusammen mit den Kommunen den Großteil der dadurch bedingten Steuerausfälle tragen müssen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
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Neue Regeln für Steuerberater kommen. beck-aktuell, 12.06.2026 (abgerufen am: 14.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199816)


