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Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsbaus geplant

Klageindustrie

Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BT-Drs. 18/7736) vorgelegt, mit dem eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden soll. Dies teilte der Pressedienst des Bundestages am 02.03.2016 mit.

Keine staatliche Förderung für Wohnungen mit Luxusausstattung

Die Sonderabschreibung soll nur möglich sein, wenn für das Gebäude bereits eine Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig ist. Sie soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu 10% betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu 9% sein. Somit könnten innerhalb des Begünstigungszeitraums insgesamt bis zu 35% der Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden, stellte die Regierung fest. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: "Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden." Wohnungen mit Luxusausstattung bedürften keiner staatlichen Förderung. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe

Die Steuermindereinnahmen durch die Neuregelung werden für 2017 mit 30 Millionen Euro für Bund, Länder und Gemeinden angegeben. 2018 sollen es 240 Millionen Euro sein und 2019 685 Millionen. 2020 werden Steuerausfälle in Höhe von 1,195 Milliarden Euro erwartet.