Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
"Schwulenparagraf"

Maas kündigt 30 Millionen Euro Entschädigung für verurteilte Homosexuelle an

Attraktives Anwaltsnotariat

Homosexuelle Männer, die vor Jahrzehnten verurteilt wurden, können auf baldige Genugtuung hoffen. Nach der Ankündigung eines Gesetzentwurfs zu ihrer Rehabilitierung für Oktober 2016 hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun für die geplante Entschädigung der Opfer einen Umfang von 30 Millionen Euro genannt. Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft wurde § 175 StGB erst 1994.

Maas: Etwa 5.000 Anspruchsberechtigte

Die Höhe der Entschädigung werde "immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 08.10.2016), "etwa der Dauer einer Freiheitsstrafe". Der Gesetzentwurf sehe einen Individualanspruch vor, der "relativ unkompliziert" geltend gemacht werden könne. Es werde aber auch eine Kollektiventschädigung geben, "um das Leid und Unrecht, das Einzelne erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren". Maas rechnet damit, dass noch etwa 5.000 Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen können.

Unionsfraktion: Verurteilungsmakel zügig beseitigen

Zuletzt hatte auch die Unionsfraktion im Bundestag eine Rehabilitierung befürwortet und sich damit Forderungen von SPD und Grünen angeschlossen. "Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft", hatte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) erklärt. "Das sollten wir zügig tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen, dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben." In Einzelfällen könne es Entschädigungen geben. Sie kämen aber nicht pauschal, sondern nur individuell in Betracht.

Rechtsgutachten empfahl kollektive Rehabilitierung der Betroffenen

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai 2016 die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden.