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Rechtsausschuss billigt Änderungen am Immobilienkreditgesetz

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drs. 18/5922, 18/6286) beschlossen. Neben dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wohnimmobilienkreditrechts der Mitgliedsstaaten, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Rahmen dieser Gesetzgebung drei zusätzliche Anliegen geregelt werden, berichtete der Pressedienst des Bundestages am 17.02.2016.

"Ewiges Widerrufsrecht" soll beendet werden

Zum einen soll das für bestimmte ältere Wohnimmobilienkredite geltende "ewige Widerrufsrecht“ drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes enden. Zweitens soll künftig auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gelten. Dies ist bisher nicht der Fall. Eine dritte Regelung hat nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun, soll aber im sogenannten Omnibusverfahren mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen.

Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden mitgeregelt

Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.

Bedenken der Opposition

Die Oppositionsfraktionen haben diese Änderungen im Ausschuss wegen verschiedener Bedenken gegen einzelne Aspekte abgelehnt. In der Folge stimmten sie auch gegen die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Ausschussempfehlung an das Plenum, dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen.