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Prostituiertenschutzgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten

Schüler entlasten Jugendrichter

Der Deutsche Bundestag hat am 02.06.2016 in erster Lesung über den Regierungsentwurf für das Prostituiertenschutzgesetz (BT-Drs. 18/8556) beraten. Dies teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen. Zentrales Kernelement ist dabei die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.

Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe

Der Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) steht auf zwei Säulen. Zum einen geht es um die Regulierung des Prostitutionsgewerbes. Als zentrales Kernelement sieht der Entwurf die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe vor, die nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern alle Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution erfasst. Betreibende müssen sich künftig einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch für die zur Stellvertretung und mit wichtigen Leitungs- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Betreibende ein Betriebskonzept erstellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Damit werden laut Ministerium erstmals auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.  

Schutz vor Menschenhandel und menschenunwürdigen, ausbeuterischen Betriebskonzepten bezweckt

Durch die Erlaubnispflicht und die Zuverlässigkeitsprüfung werde sichergestellt, "dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische Betriebskonzepte, wie zum Beispiel Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis", so Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD). Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis hin zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.

Rechte von Prostituierten sollen gestärkt werden

Zum anderen sollen die Rechte der in der Prostitution tätigen Personen gestärkt werden. Für Prostituierte sind in dem Entwurf eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind. In dem Beratungsgespräch werden sie über ihre Rechte aufgeklärt und erhalten wichtige Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten, wie zum Beispiel zu dem bundesweiten Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Darüber hinaus erhalten Prostituierte mit der gesundheitlichen Beratung die Möglichkeit, Fragen zu gesundheitsbezogenen Aspekten ihrer Tätigkeit individuell und vertraulich zu besprechen. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.