Steuerbehörden sollten bei Reichen genauer hinschauen

Zitiervorschlag
Steuerbehörden sollten bei Reichen genauer hinschauen. beck-aktuell, 14.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189251)
Die Finanzämter vieler Staaten sind nach Einschätzung der OECD nicht ausreichend aufgestellt, um die Steuererklärungen von Reichen zu prüfen. Eine Studie der Industrieländerorganisation über die Steuerverwaltung in 56 Ländern komme zu dem Schluss, dass nur ein Drittel von ihnen spezielle Abteilungen für wohlhabende Steuerzahler geschaffen haben. Die Autoren nannten dies überraschend, weil das Vermögen dieser Gruppe weltweit deutlich gewachsen sei.
Keine Spezialabteilung in Deutschland
Als reich gelten in dem Bericht Einzelpersonen mit einem Vermögen von mehr als einer Million US-Dollar (rund 900.000 Euro). Schon 2009 hatte das OECD-Forum Steuerverwaltung eigene Abteilungen für solche Steuerzahlen empfohlen. Nur 17 der 56 untersuchten Industrie- und Schwellenländer verfügten Ende 2013 darüber, heißt es in dem in dieser Woche in Paris veröffentlichten Papier. Auch Deutschland hat demnach keine solche Stelle. Und nur in fünf Staaten – Australien, Griechenland, Indonesien, dem Vereinigten Königreich und den USA – verfügen die Einrichtungen auch über die Mittel, um "recht ansehnliche" Überprüfungen auszuführen. Anders sieht die Lage bei großen Unternehmen aus: Für deren Steuerangelegenheiten gibt es in 85% der Länder spezielle Fachabteilungen.
Empfehlung basiert auf Studie aus dem Jahr 2009
Die Studie aus dem Jahr 2009 hatte die Schaffung von speziellen Abteilungen für Reiche unter anderem damit begründet, dass deren Steuerangelegenheiten häufig sehr komplex sind. Zudem gehe es um hohe Steuerbeträge. Die Autoren stellten das Thema damals auch in den Kontext des Kampfes gegen aggressive Strategien zur Steuervermeidung.
DGB: Steuerrecht für Superreiche "kaum noch administrierbar"
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kommentierte, eine mangelhafte Organisation der Finanzverwaltung sei nur ein Teil des Problems. "Mindestens ebenso scherwiegend ist der Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal", erklärte Vorstandsmitglied Stefan Körzell am 13.08.2015. Zudem sei das Steuerrecht für Superreiche "kaum noch administrierbar" - Grund dafür seien höchst komplizierte Ausnahmeregelungen, die Reiche bevorzugten.
Kontrolle bei Vermögenden derzeit nur alle sieben Jahre
Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, sagte der "Saarbrücker Zeitung", es fehlten bis zu 20.000 Finanzbeamte und Steuerprüfer. Vermögende würden derzeit nur alle sieben Jahre kontrolliert, mittlere Betriebe alle 15 Jahre. Die Forderung nach speziellen Abteilungen für Reiche lehnte er aber ab: "Es sollte kein Sonderrecht für Reiche geben."
Automatischer Datenaustausch ab 2017
Viele Regierungen hatten in den vergangenen Jahren die Regeln gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung verschärft. Mehr als 50 Staaten unterzeichneten ein Abkommen, mit dem sie sich ab 2017 zum automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen verpflichten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Steuerbehörden sollten bei Reichen genauer hinschauen. beck-aktuell, 14.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189251)



