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Nordrhein-Westfalen

Landtag beschließt Verfassungsreform

Codiertes Recht

Nach mehr als dreijähriger Arbeit bekommt Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Verfassung – allerdings nur eine "Reform light“. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 05.10.2016 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit. Verfassungsrichter werden danach künftig vom Landtag gewählt. Ferner soll die Arbeit der Parlamentarier und Ausschüsse in Zukunft transparenter werden. In zentralen Feldern war unter den Fraktionen aber kein Kompromiss gelungen.

Kein Kompromiss zu Schuldenbremse, Wahlalter und Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

So wurde die von SPD und Grünen geforderte Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen nicht in die Verfassung aufgenommen. Auch die Schuldenbremse (keine neuen Schulden ab 2020) schaffte es entgegen den Bestrebungen der CDU nicht in den neuen Text. Gleiches gilt für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer, das ebenfalls nicht in der Verfassung verankert wurde.