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Neues Gesetz

Schwarzarbeit soll wirksamer bekämpft werden

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sollen wirkungsvoller bekämpft werden können. Dazu will die Bundesregierung die Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausbauen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Kabinett am 15.06.2016 in Berlin beschlossen.

FKS soll Zugriff auf Halterdaten haben

Die FKS-Fahnder sollen ein zentrales Informationssystem erhalten, auf das sie überall zugreifen können. Vor allem bundesweit agierende Tätergruppen sollen so besser verfolgt werden können. Die Ermittler sollen zudem auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und damit auf Halterdaten zugreifen können.

Eigene Prüfbefugnisse für Landesbehörden

Damit sollen insbesondere im Taxigewerbe, im Speditions-Gewerbe, bei Kurierdiensten sowie Lieferanten für die Gastronomie Verstöße schneller und wirkungsvoller geahndet werden können. Die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Handwerk und Gewerbe zuständigen Landesbehörden sollen zudem eigene Prüfbefugnisse erhalten.

2015 Schadenssumme von fast 820 Millionen Euro aufgedeckt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht mit gut 6.800 Mitarbeitern bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor und prüft auch die Einhaltung von Mindestlöhnen. 2015 haben die Zöllner eine Schadenssumme von fast 820 Millionen Euro durch Schwarzarbeit aufgedeckt. 2014 waren es 795 Millionen Euro.