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Nach Luxleaks-Affäre will EU-Kommission auch deutsche Steuerregelungen für Konzerne prüfen

Parken in Pink

Haben auch deutsche Steuerbehörden Konzernen unfaire Vorteile verschafft? Die EU-Kommission hält dies zumindest nicht für ausgeschlossen. Sie will jetzt konkrete Absprachen untersuchen und forderte dazu am 08.06.2015 ausgewählte Steuervorbescheide an. Zuvor war Luxemburg wegen solcher Bescheide in der sogenannten "Luxleaks-Affäre" in den Verdacht geraten, internationalen Großkonzernen wie Amazon unfaire Vorteile einzuräumen.

Ähnliche Anfragen auch an 14 weitere Mitgliedstaaten

Besagte Steuervorbescheide, sogenannte "tax rulings“ sind schriftliche Erklärungen von Steuerbehörden an Unternehmen, die im Vorhinein festlegen, wie die Unternehmensteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Über die genaue Zahl der nun in Deutschland angeforderten Steuervorbescheide und über die betroffenen Unternehmen wollte die EU-Kommission keine Angaben machen. Ähnliche Anfragen gingen am Montag auch an 14 weitere Mitgliedstaaten. Durchschnittlich wurden nach Angaben aus EU-Kreisen fünf bis zehn tax rulings angefordert.

EU will Verstoß gegen Beihilfevorschriften prüfen

“Wir werden diese sorgfältig prüfen um festzustellen, ob Mitgliedstaaten mit Hilfe von Steuervorbescheiden einzelnen Unternehmen selektive Steuervergünstigungen gewähren und damit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen“, kommentierte die zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, ohne auf Details einzugehen. Sie betonte, dass die Anfragen noch nichts darüber aussagen, ob weitere Schritte eingeleitet werden.

Kommission fragt europaweit an

Hintergrund des EU-weiten Prüfverfahrens sind neben der «Luxleaks-Affäre» möglicherweise illegale Regelungen für den Smartphone-Riesen Apple in Irland und die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden. Aus diesen Ländern sowie aus Malta, Großbritannien und Zypern hatte die Kommission bereits vor längerem Vorbescheide angefordert. Estland und Polen drohte die Kommission am 08.06.2015 mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Union, weil die beiden Länder bislang nicht einmal die verlangten Basisinformationen über ihre generelle Vorgehensweise bei Steuervorbescheiden übermittelt hätten. Solche Angaben hatte die EU-Kommission im Dezember 2014 von allen 28 EU-Staaten gefordert.