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Rewe geht gegen Ministererlaubnis zur Tengelmann-Übernahme vor

Carl von Ossietzky

Mit einer Beschwerde versucht der Kölner Handelskonzern Rewe, die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka zu torpedieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 21.03.2016 den Eingang eines entsprechenden Antrags vom 18.03.2016 (Az.: VI Kart4/16 (V)). Darüber hinaus habe Rewe die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde beantragt (VI Kart 3/16 (V)). Sollte Rewe damit Erfolg haben, dürfe der vom Bundeswirtschaftsminister Gabriel genehmigte Zusammenschluss zunächst nicht vollzogen werden.

Strenge Auflagen für Edeka

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte mit seiner Entscheidung vom 17.03.2016 das "Nein“ des Kartellamts zu der Fusion ausgehebelt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkt werden könnte. Gabriel hatte dagegen betont, aus seiner Sicht sei der Schutz von Arbeitsplätzen bei Kaiser's Tengelmann wichtiger als die Bedenken des Kartellamts. Denn Edeka muss im Gegenzug den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren.

Deutliche Kritik an Ministererlaubnis

Trotz der strengen Auflagen hatte die Ministererlaubnis bei Gegnern des Deals für Entrüstung gesorgt. Rewe-Chef Alain Caparros hatte Gabriel vorgeworfen, die Bedenken des Kartellamts und der Monopolkommission gegen den Zusammenschluss einfach beiseite gewischt zu haben. Die vorhandenen Alternativen habe er völlig unberücksichtigt gelassen. Gabriel hatte sich allerdings bereits wenig beeindruckt von drohenden Klagen gezeigt. Der Minister hatte gesagt, er gehe davon aus, "dass wir sie gewinnen“. Die Rewe-Argumente seien abgewogen worden, hätten ihn am Ende aber nicht überzeugt. Der Chef der Monopolkommission, Daniel Zimmer, trat aus Protest gegen die Ausnahmegenehmigung zurück.

Begründung für Beschwerde und Antrag steht noch aus

Begründungen der bereits am 18.03.2016 eingegangenen Beschwerde sowie des Antrags liegen laut Gericht derzeit noch nicht vor. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens könne jedoch erst nach Eingang der Schriftstücke entschieden werden, so das Gericht weiter. Ein Rewe-Sprecher kündigte auf Anfrage eine zügige Vorlage der noch fehlenden Unterlagen an. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich zunächst jedoch nicht äußern.