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Länderkammer fordert umfangreiche Verbesserungen am Strommarktgesetz

Parken in Pink

Der Bundesrat hat am 18.12.2015 umfangreich zum geplanten Strommarktgesetz Stellung genommen (BR-Drs. 542/15 (B)). Er sieht unter anderem mit Sorge, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern – und hier insbesondere Pumpspeicherkraftwerken – kontinuierlich verschlechtert haben. Mögliche Hemmnisse für deren Errichtung und Betrieb seien daher zu beseitigen. Zudem sei Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen sinnvoll zu nutzen. Sie sollten bei Netzengpässen möglichst nicht abgeschaltet werden. Eine Vielzahl weiterer Verbesserungsvorschläge betreffen das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzentgeltverordnung, die Stromnetzzugangsverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Kosteneffizienz, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit

Kosteneffizienz, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit – diese Ziele verfolgt das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Strommarktgesetzes (BR-Drs. 542/15). Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sieht es vor, ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Markt zu nehmen und vorläufig stillzulegen – dies betrifft 13% der gesamten in Deutschland installierten Braunkohlekraftwerkskapazität. Eine effizientere Netzplanung soll die Kosten des Netzausbaus reduzieren, eine Kapazitätsreserve künftig die Versorgungssicherheit am Strommarkt gewährleisten. Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.