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Länder machen Weg frei für Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung im Fahrerlaubnisrecht

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Im Fahrerlaubnisrecht wird die Erste-Hilfe-Ausbildung gestrafft. Der Bundesrat hat am 25.09.2015 einer entsprechenden Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Verfahren für die Behörden noch weiter vereinfacht wird. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die die geänderte Verordnung verkünden kann. Sie soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.

Einheitliche Schulung für alle Fahrerlaubnisklassen

Künftig wird es damit nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen geben. Die bisherige Unterscheidung in "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und "Ausbildung in Erster Hilfe" wird aufgegeben. Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen erforderliches Wissen und Können vermitteln soll.