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Länder fordern Rechtsgrundlage für bessere Vermarktung von Ökostrom

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2015 eine Entschließung zu besseren Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom" gefasst. Er fordert die Bundesregierung auf hierfür zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen.

Reduzierter Netzausbaubedarf sollte sich auswirken

In ihrer Initiative stellen die Länder fest, dass die Regierung bisher keine Rechtsgrundlage für die Vermarktung sogenannten Grünstroms erlassen hat. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebe es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen. In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen.