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Klimaschutzplan 2050

Kabinett beschließt Wegweiser in klimaneutrales Deutschland

Carl von Ossietzky

Die Bundesrepublik Deutschland soll bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral werden. Dies sieht der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte Klimaschutzplan 2050 vor, den das Bundeskabinett am 14.11.2016 beschlossen hat.

Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige festgelegt

Der Klimaschutzplan orientiert sich laut Bundesumweltministerium am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftige er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55% gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel werde zugleich erstmals auf einzelne Sektoren "heruntergebrochen“. Der Plan enthalte erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gebe so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.

Umbau der Energiewirtschaft von zentraler Bedeutung

Von zentraler Bedeutung ist laut Ministerium der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor seien mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt worden. Mit erneuerbarem Strom würden auch andere Sektoren – wie etwa der Verkehr – in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien. Die erneuerbaren Energien würden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" solle einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser solle den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.

Gebäudebestand soll klimaneutral werden

Im Gebäudebereich gebe es einen "Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand", so das Umweltministerium weiter. Gebäude seien besonders langlebig. Darum müssten hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66 bis 67% betragen. Das werde über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.

Klimaneutralisierung auch im Verkehrsbereich

Der Verkehrsbereich soll nach dem Klimaschutzplan 2050 mit 40 bis 42% zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden laut BMU eine wichtige Rolle spielen.

Potenziale im Bereich Landwirtschaft beschränkt

Im Bereich der Industrie solle die Minderung 49 bis 51% betragen. Hier werde die Bundesregierung ein Forschungs-, Entwicklungs-, und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen. In der Landwirtschaft sollen Lachgasemissionen aus Überdüngung deutlich reduziert werden. Zudem wolle sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass sich die EU-Agrarsubventionen an den klimapolitischen Beschlüssen der EU orientieren. In der Landwirtschaft seien die Potenziale grundsätzlich beschränkt. Bis 2030 werde daher eine Minderung in Höhe von 31 bis 34% erwartet – wie in allen Sektoren gegenüber 1990.

Landnutzung und Forstwirtschaft fließen nicht in Bewertung der Zielerfüllung ein

Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen nach Angaben des Ministeriums der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Dazu kämen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.