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Gesetzentwurf zur Stärkung der Bausparkassen im Niedrigzinsumfeld in Bundestag eingebracht

Carl von Ossietzky

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Bausparkassen (BT-Drs. 18/6418) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 22.10.2015 mit. Hintergrund sei das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau, das die Bausparkassen vor neue Herausforderungen stelle.

Anpassungen der Vorgaben von 1980 an Niedrigzinsumfeld

Wie die Bundesregierung schreibt, sei derzeit nicht absehbar, wie lange das Kapitalmarktzinsniveau niedrig bleibe. "Die aus dem Jahr 1980 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds nicht hinreichend angepasst", heißt es in dem Entwurf. Daneben wird das Bausparkassengesetz an die Fortentwicklung des Aufsichtsrechts angepasst.

Bausparkassen sollen Pfandbriefgeschäft betreiben und mehr sonstige Baudarlehen gewähren können

Der Entwurf sieht vor, dass die Bausparkassen künftig auch das Pfandbriefgeschäft betreiben können. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen sollen außerdem in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen gewähren können. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung.