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Gesetzentwurf

Weitere Ausnahmen vom EEG für die Industrie

Berufe mit Haltung

Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/4891) vor, der inhaltlich mit dem zuvor von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf zur Gesetzesänderung (BT-Drs. 18/4683) übereinstimmt.

Besondere Ausgleichsregelung für metallverarbeitende Unternehmen

Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllten, argumentiert die Bundesregierung.