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Bundesregierung will unternehmerische Verantwortung durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten stärken

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Die Bundesregierung hat am 21.09.2016 den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen. Danach müssen bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Mit dem Gesetz soll die sogenannte CSR-Richtlinie umgesetzt werden. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Neuregelungen sollen erstmals für im Jahr 2017 beginnende Geschäftsjahre der Unternehmen wirksam werden.

Neue nichtfinanzielle Berichtspflichten

Künftig müssen bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- beziehungsweise Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Zudem sind insbesondere auch Angaben zu den Konzepten erforderlich, welche die Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgen.

Angaben zu Diversitätskonzepten und Erweiterung der Sanktionsregelungen

Darüber hinaus haben bestimmte börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch präzisere Angaben zu den Diversitätskonzepten für Leitungsorgane der Unternehmen zu ergänzen. Schließlich werden die im Handelsbilanzrecht heute schon bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften auf Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert und der bisherige maximale Bußgeldrahmen deutlich angehoben.

Stärkung der Transparenz im Bereich der unternehmerischen Verantwortung

Unternehmen würden heute nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet, erklärte Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Investoren, Unternehmen sowie Verbraucher verlangten zu Recht mehr und bessere Informationen. Dazu zählen laut Maas Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange genauso wie die Achtung der Menschenrechte oder Konzepte zur Korruptionsbekämpfung. "Wir wollen die Transparenz im Bereich der unternehmerischen Verantwortung weiter stärken. Große Unternehmen sollen daher verpflichtet werden, auch über wesentliche nichtfinanzielle Belange zu berichten.“