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Gesetzentwurf sieht Stärkung der Bausparkassen vor

Produkthaftung 2026

Die deutschen Bausparkassen werden angesichts der sie belastenden Niedrigzinsphase gestärkt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 02.12.2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (BT-Drs. 18/6418, 18/6680), mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden. Die Koalitionsfraktionen stimmten nach Vornahme einiger Änderungen für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Bausparkassen sollen ihr Geld besser anlegen können

Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es, die Bausparkassen hätten sich in der Finanzkrise als Lichtblicke im Bankenwesen erwiesen, seien aber in der anhaltenden Niedrigzinsphase unter Druck geraten. Daher sollten ihnen Möglichkeiten gegeben werde, Geld besser anzulegen, zum Beispiel in Aktien. Außerdem sollen Bausparkassen höhere Darlehen auf Immobilien ausgeben dürfen. Die bisherige Grenze von 80% des Beleihungswertes fällt weg. Die SPD sah in den erweiterten Anlagemöglichkeiten der Bausparkassen keine unzumutbaren Risiken, verlangte trotzdem jedoch eine Überprüfung im Jahr 2018. Bausparkassen seien auch in Zukunft notwendig, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Linksfraktion verweist auf mit erweiterten Anlagemöglichkeiten verbundene Risiken

Für die Linksfraktion werden die Risiken durch die Ausweitung der Geschäftsfelder unkalkulierbar. Kreditnehmer von Sofortdarlehen seien bei einem Zusammenbruch einer Bausparkasse nur unzureichend geschützt. Außerdem werde es weiterhin zu Kündigungen älterer Bausparverträge mit höheren Zinsen kommen, erwartet die Linksfraktion. Für Bündnis 90/Die Grünen reagiert der Gesetzentwurf nicht auf Fehlentwicklungen im Bausparkassenwesen. Das Geschäftsmodell der Bausparkassen stehe schon lange unter Druck, weil die Zinsen schon seit vielen Jahren sänken. Hinter der Fassade der Bausparkassen finde schon lange etwas Anderes statt. Die Koalition verschiebe die Probleme nur.

Bausparkassen sollen auch Pfandbriefgeschäft betreiben dürfen

Mit der Gesetzesänderung wird den Bausparkassen außerdem die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wurde auch eine Bestimmung aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt, die für die finanzierten Immobilien den Abschluss einer Gebäudeversicherung vorschrieb. Die ab 2017 vorgesehene Möglichkeit des Aktienerwerbs ist begrenzt. So dürfen nur bis zu fünf Prozent der sogenannten Zuteilungsmasse in Aktien investiert sein.