Gesetzentwurf noch 2016

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Gesetzentwurf noch 2016. beck-aktuell, 08.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172016)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will noch im Jahr 2016 seinen geplanten Gesetzentwurf zum Führerscheinentzug für Straftäter vorlegen. "Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen." Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden.
Führerschein-Entzug derzeit nur bei Verkehrsdelikten möglich
Bisher wird der Führerschein nur für Verkehrsdelikte entzogen – etwa für viel zu schnelles Fahren. Das Justizministerium will einer Sprecherin zufolge "keine Einschränkung" mehr. Es läge damit vollständig im Ermessen der Richter, ob ein Fahrverbot die richtige Strafe ist – egal, was ein Täter sich zuschulden kommen lässt.
Auch Verletzungen der Unterhaltspflicht könnten mit Fahrverbot geahndet werden
Auch Väter und Mütter, die sich um Unterhaltszahlungen drücken, könnten demnächst mit einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot bestraft werden. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministerium sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, ihr Haus begrüße den Referentenwurf des Bundesjustizministers. Durch solche strafrechtlichen Sanktionen und vor allem mit den Diskussionen darüber solle das Bewusstsein für die elterliche Verantwortung gerade auch nach einer Trennung geschärft werden.
ADAC lehnt Einführung der neuen Strafe ab
Der ADAC lehnt das Vorhaben des Bundesjustizministeriums ab. Die Fahrerlaubnis zu verlieren, habe einen erzieherischen Charakter im Straßenverkehr – aber nur dort, sagte ein Sprecher des Verkehrsclubs der Deutschen Presse-Agentur am Wochenende. "Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten." Die Strafe träfe zudem nur Menschen hart, die auf ein Auto angewiesen seien. Auch das Argument, ein Fahrverbot könne Wohlhabende abschrecken, lässt der ADAC nicht gelten. "Wer Geld hat, leistet sich ein Taxi oder lässt sich etwas anderes einfallen", sagte der Sprecher.
Polizeigewerkschaft pocht auf Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ebenfalls nicht völlig überzeugt von den Plänen. Der Vize-Vorsitzende Jörg Radek hält ein Fahrverbot nur bei Straftaten für sinnvoll, "bei denen es auch um die charakterliche Eignung des Täters geht", sagte er dem Online-Portal des Kölner "Express". Zudem müsse das "Übermaßverbot" beachtet werden: "Schließlich schränkt man die Bewegungsfreiheit ein und unter Umständen sogar die Möglichkeit, den Beruf auszuüben."
Fahrverbot als gemeinsames Vorhaben von Union und SPD
Das Fahrverbot ist ein Vorhaben aus dem 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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