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Finanzierung des Regionalverkehrs

Bundestag billigt Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses

Rentenrebellen

Der Bundestag hat am 15.10.2015 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (BT-Drs. 18/6370) zur geplanten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 18/3785) zugestimmt. Der Kompromiss zur Finanzierung des Regionalverkehrs sieht vor, dass der Bund die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 auf acht Milliarden Euro erhöht. In den Jahren 2017 bis 2031 soll der Bundeszuschuss jährlich um 1,8% steigen.

Regionalisierungsmittel dienen vor allem der Finanzierung des Schienennahverkehrs

Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Mit den Regionalisierungsmitteln finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. Die Änderungen sollen zum 01.01.2016 in Kraft treten. Außerdem hatten sich die Vermittler am 14.10.2015 darauf geeinigt, insbesondere den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.