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Finanzausschuss stimmt Gesetz zum Austausch von Steuerdaten internationaler Konzerne zu

Klageindustrie

Die Bundesregierung will bald Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen können, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtet, stimmte der Finanzausschuss des Bundestages am 21.09.2016 dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27.01.2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (BT-Drs. 18/8841) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich.

Unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten werden ausgenutzt

Wie die Bundesregierung erläuterte, nutzen multinational tätige Unternehmen im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten aus, um Einkünfte in den Staaten nachzuweisen, die besonders günstige Besteuerungskonditionen bieten. "Das schafft die Möglichkeit für multinationale Unternehmen, ihre Steuerlast durch günstige Steuergestaltungen erheblich zu reduzieren." Außerdem werde die Wettbewerbsfähigkeit von nur lokal agierenden Unternehmen beeinträchtigt.

44 Länder wollen sich an Datenaustausch beteiligen

"Auf der Grundlage dieser Vereinbarung sollen zukünftig länderbezogene Berichte ('Country-by-Country Reports') zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden", heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Ein solcher Austausch zwischen zwei Vertragsstaaten beginne aber erst dann, wenn beide Vertragsstaaten alle Voraussetzungen erfüllt und zugesichert hätten, die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz zu beachten. Durch die Abgabe der länderbezogenen Berichte und durch den Austausch zwischen den Staaten würden die betroffenen Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und die entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren der Wirtschaftstätigkeiten der größten international tätigen Unternehmen erhalten. "Dadurch können steuerrelevante Risiken, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, besser abgeschätzt werden", heißt es im Entwurf. Die Bundesrepublik Deutschland werde zukünftig nicht nur die länderbezogenen Berichte deutscher Konzerne erhalten und auch ins Ausland weitergeben, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die im Inland durch Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig sind. Bisher wollen sich nach Regierungsangaben 44 Länder an dem Datenaustausch beteiligen.

Unionsfraktion: Gute Grundlage zur Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien

Die Daten würden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Landes übermittelt und nicht veröffentlicht, versicherte die Regierung. Eine Veröffentlichung der Daten lehnte auch die CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung ab. Insgesamt bezeichnete die Unionsfraktion den Entwurf als gute Grundlage, Steuervermeidungsstrategien bekämpfen zu können. Auch die SPD-Fraktion sprach von einem "guten ersten Schritt". Die Fraktion Die Linke sprach von einer überfälligen Maßnahme zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch internationale Konzerne. Negativ zu bewerten sei, dass Daten mittelgroßer Konzerne nicht ausgetauscht würden. Auch für Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich bei dem Gesetz um eine "absolute Notwendigkeit". Allerdings verlangte die Fraktion, dass relevante Daten von den Konzernen wie Umsatzangaben veröffentlicht würden. Das seien keine Steuerdaten.