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Finanzausschuss beschließt Änderungen im Steuerrecht

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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 23.09.2015 umfangreiche Änderungen des Steuerrechts beschlossen. Dabei ging es um eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung dem Bundesrat im Dezember 2014 zugesichert hatte. So stimmte das Gremium mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen (Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) dem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur "Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (BT-Drs. 18/4902) zu, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.

Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Der Entwurf enthält laut Mitteilung Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.

Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen verlängert

Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, die auch den Titel des Gesetzes betreffen. Er lautet jetzt "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015". Bei den Änderungen geht es unter anderem um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolge jetzt eine Verlängerung bis 2017, heißt es in der Mitteilung.

Problem bei Abwicklung offener Immobilienfonds noch ungelöst

Noch keine Regelung gefunden werden konnte laut Bundestag für ein Problem bei der Abwicklung offener Immobilienfonds. In diesen Fällen könne es zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer kommen. Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, dass dieses Thema in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren angegangen werden soll. Die SPD-Fraktion sprach von einem gut gemachten Gesetz und hob unter anderem die Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei interkommunaler Zusammenarbeit hervor.