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EU-Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das Europäische Parlament hat die Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz SFT-Verordnung) am 29.10.2015 angenommen. Die Europäische Kommission begrüßte die Billigung der von ihr im Januar 2014 vorgeschlagenen Regelung. Durch die Verordnung werde die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor erheblich verbessert. Sie trage zudem dazu bei, die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken zu erkennen und deren Umfang zu ermessen.

Neuregelungen im Einzelnen

Die Verordnung soll die Transparenz auf dreierlei Weise erhöhen. Erstens werde die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an zentrale Datenbanken, die sogenannten Transaktionsregister, eingeführt, wovon lediglich Geschäfte mit Zentralbanken ausgenommen sind. Je nach Firmenkategorie soll diese Meldepflicht zwischen 12 und 21 Monaten nach Inkrafttreten der betreffenden technischen Regulierungsstandards beginnen. Zweitens müssten Investmentfonds ab Inkrafttreten der Verordnung in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen. Den bereits bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt. Drittens legt die Verordnung für die Wiederverwendung von Sicherheiten einige Mindesttransparenzanforderungen fest, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssten sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Besicherte Finanzierung für Marktteilnehmer

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen den Marktteilnehmern eine besicherte Finanzierung, das heißt die Nutzung eigener Vermögenswerte wie Aktien oder Anleihen mit dem Ziel, die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten abzusichern. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet (Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, "Buy-sell back"- oder "Sell-buy back"-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte).