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EU-Parlament billigt Abkommen über automatischen Informationsaustausch zwischen EU und Liechtenstein über Finanzkonten

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Das Europäische Parlament hat am 02.12.2015 das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der EU und Liechtenstein gebilligt. Mit der im Oktober 2015 unterzeichneten Vereinbarung, die 2018 wirksam wird, sollen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Auch Kontostände werden übermittelt

Nach dem Abkommen werden die EU und Liechtenstein automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die auszutauschenden Informationen beziehen sich nicht nur auf Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Steuerpflichtige werden es so schwerer haben, Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen.

Abkommen entspricht OECD-Standards

Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein schärfere Regeln einführt, die den im März 2014 in der EU eingeführten entsprechen. Das Abkommen steht auch im Einklang mit den globalen OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014. Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in Liechtenstein werden laut EU-Parlament in der Lage sein, die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren, ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen, die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird und unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.