EU-Parlament beschließt schärferes Exportverbot für Folterinstrumente

Zitiervorschlag
EU-Parlament beschließt schärferes Exportverbot für Folterinstrumente. beck-aktuell, 05.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169416)
Das Europäische Parlament hat am 04.10.2016 schärfere Regeln für den Export von Gütern in Drittstaaten, die für Hinrichtungen oder zur Folter eingesetzt werden können, beschlossen. Dies teilte es am selben Tag mit. Jetzt muss noch der EU-Ministerrat der überarbeiteten Antifolter-Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Gesetzliche Schlupflöcher sollen geschlossen werden
Bereits seit 2005 verboten ist der Handel mit Waren, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden (beispielsweise elektrische Stühle). Die überarbeitete Verordnung solle gesetzliche Schlupflöcher schließen. So sei in ihr ein Verbot enthalten, Werbeanzeigen für solche Folterwerkzeuge zu schalten. Dieses Verbot solle auch für Messen und Ausstellungen innerhalb der Europäischen Union gelten – bislang gebe es hier für bestimmte Produktarten trotz Exportsverbots noch rechtliche Schlupflöcher. Ferner sehe die Verordnung ein EU-Transitverbot für verbotene Folterwerkzeuge vor. Auch der EU-Transit von kontrollierten Gütern, also solchen, die nicht für Folter bestimmt, aber dafür verwendet werden können, könne gestoppt werden, um zu verhindern, dass sie in falsche Hände gelangen. Zudem schaffe die Verordnung eine Grundlage, um schnell neue Produkte in die Listen verbotener oder kontrollierter Güter aufzunehmen.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Parlament beschließt schärferes Exportverbot für Folterinstrumente. beck-aktuell, 05.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169416)



