EU-Kommission geht wegen mangelnder Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gegen Deutschland vor

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EU-Kommission geht wegen mangelnder Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gegen Deutschland vor. beck-aktuell, 22.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191906)
Die Europäische Kommission hat am 18.06.2015 Deutschland aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Nach der Energieeffizienzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor.
Maßnahmen hätten bis Juni 2014 umgesetzt sein müssen
Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete am 05.06.2014. Darüber hinaus sieht die Richtlinie Energieaudits für große Firmen (alle vier Jahre) vor, mehr Rechte für die Verbraucher in Bezug auf die Messung und Abrechnung ihres Energieverbrauchs, die jährliche Renovierung von mindestens 3% der Gebäude der Zentralregierung sowie die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung.
Alle Mitgliedstaaten außer Malta mit Umsetzung der Richtlinie in Verzug
Die Fortschritte bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie werden laut Kommission gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten überprüft. Insgesamt haben 27 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Malta) ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß bis Juni 2014 umgesetzt haben. Bislang hat die EU-Kommission acht mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten verschickt, in denen die vollständige Umsetzung noch immer nicht abgeschlossen ist (Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Lettland und heute Deutschland). Außerdem hat sie gegen zwei Länder (Griechenland und Ungarn) Klage vor dem Gerichtshof erhoben. In zwei Monaten kann die EU-Kommission beschließen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes zu beantragen.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission geht wegen mangelnder Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gegen Deutschland vor. beck-aktuell, 22.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191906)



