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EU-Erbrechtsverordnung tritt in Kraft

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Am 17.08.2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks in Kraft. Dies hat das Bundesjustizministerium am 14.08.2015 mitgeteilt. Die Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit Auslandsberührung.

Zuständiges Gericht, anzuwendendes Recht, Europäisches Nachlasszeugnis

Die Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Die allgemeine Gerichtszuständigkeit knüpft sie an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Erbfalls an. Zudem führt die Verordnung ein Europäisches Nachlasszeugnis ein.