Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Zitiervorschlag
Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit. beck-aktuell, 21.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168516)
Der Bundestag hat am 21.10.2016 nach jahrelanger Debatte das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Das Gesetz sieht eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern. Leiharbeiter sollen künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
Ausnahmen möglich
Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgeber bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen aufwachsenden Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichung könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbezahlung greift. Grünen- und Linken-Fraktion stimmten gegen das Gesetz der großen Koalition.
Zeitarbeit nicht als Instrument des Lohnwettbewerbs
Mit Zeitarbeit sollen Auftragsspitzen und unerwartete Personalengpässe aufgefangen werden können. Zugleich soll vermieden werden, dass sie als Instrument des Lohnwettbewerbs eingesetzt wird.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit. beck-aktuell, 21.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168516)



