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Bundestag beschließt Lobbyregister

Bundestag beschließt Lobbyregister
© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am Donnerstag zur Schaffung von mehr Transparenz die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Dadurch soll in Zukunft deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Die Opposition kritisiert die beschlossenen Regelungen als unzureichend.

Auch Interessenvertretung gegenüber Bundesregierung erfasst

Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/22179, 19/27922) müssen Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, in dem neuen, digital beim Bundestag zu führenden Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Die Regelungen sind nach einem Änderungsbeschluss des federführenden Geschäftsordnungsausschusses auch auf die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung anzuwenden. Damit werden neben der Bundeskanzlerin und den Bundesministern auch die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretäre, die Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter einbezogen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das Gesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen von der Registrierungspflicht vor.

Interessenvertreter zu Verhaltenskodex verpflichtet 

Die Definition der Interessenvertretung wird in dem Gesetz erweitert. Sie erfasst nun auch jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung. Die bisherige Definition von Interessenvertretern als jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft wird um die Merkmale "sonstige Organisation, auch in Form von Netzwerken, Plattformen und anderen Formen kollektiver Tätigkeiten" ergänzt. Interessenvertreter werden nach dem Gesetz zudem verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt.

Kritik von Opposition 

Die Opposition hält die von der großen Koalition ausgehandelten Regelungen allerdings nicht für ausreichend. Transparency International beklagte ebenfalls große Mängel. "Wir werden auch in Zukunft keine Transparenz über die konkrete Lobbyarbeit bekommen oder höchstens eine sehr dünne", sagte der Deutschland-Chef der Organisation, Hartmut Bäumer, in der "Augsburger Allgemeinen".

SPD vermisst "exekutiven Fußabdruck"

Selbst die SPD hätte sich in dem gemeinsamen Gesetzentwurf der großen Koalition weitergehende Regelungen gewünscht. Matthias Bartke, der für die Sozialdemokraten den Kompromiss mit CDU und CSU ausgehandelt hatte, nannte es im Bundestag einen "erheblichen Wermutstropfen", dass die Union den "exekutiven Fußabdruck" verhindert habe. Dieses Instrument soll kenntlich machen, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden. Für den Justiziar der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), wäre dies jedoch "ein Irrsinn an bürokratischer Verwaltung".