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Bundestag beschließt Erbschaftsteuerreform – Ländervotum offen

Revitalisierte VwGO

Der Bundestag hat die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Mit der Mehrheit von Union und SPD billigte das Parlament am 24.06.2016 in namentlicher Abstimmung die Gesetzespläne zur künftigen steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Linke und Grüne lehnen die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen als zu großzügig und verfassungswidrig ab.

Bundesrat muss noch zustimmen

Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Aus den Ländern kommt allerdings Widerstand. Die schwarz-rote Koalition ist in der Länderkammer auch auf Stimmen der Grünen angewiesen. Der Bundesrat soll am 08.07.2016 über die vom Bundesverfassungsgericht (DStR 2015, 31) bis Ende Juni angemahnte Reform abstimmen.

Gesetz soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten

Am 30.06.2016 wollen die Finanzminister der Länder auf einem Sondertreffen das weitere Vorgehen beraten. Kommt es bei einer Länderblockade zu einem Vermittlungsverfahren, verzögert sich das Gesetz bis in den Herbst. Es soll nach bisherigen Plänen rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.