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Bundesregierung will mit neuem Doppelbesteuerungsabkommen Handel mit China ankurbeln

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die Bundesregierung will das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit China durch ein neues ersetzen. Dazu hat sie den Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 28.03.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 18/6449) eingebracht.

Neues Abkommen soll an OECD-Musterabkommen anlehnen

Das neue Abkommen soll das 1985 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen ersetzen. Doppelbesteuerungen würden bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, erläutert die Bundesregierung. Das neue Abkommen lehne sich an das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an.