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Bundesrat will Vertretungsbefugnis der Partner im Krankheitsfall gesetzlich regeln

Vergessene Anrechte

Der Bundesrat möchte, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14.10.2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Sei eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und habe die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so dürfe der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln, erläuterte der Bundesrat in einer entsprechenden Mitteilung. Er soll dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen können.

Ländergremium verweist auf Fehlvorstellung vieler Betroffener

Bislang setze eine solche Vertretungsbefugnis die Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tatsächlich gebe es jedoch nicht genügend Vorsorgevollmachten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung oft verdrängt würden. Die Mehrheit der Befragten gehe dennoch davon aus, dass sie zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall automatisch die Entscheidungen für den nahen Angehörigen treffen dürften. Dies habe eine repräsentative Meinungsumfrage bestätigt, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Regelung soll private Vorsorge ergänzen

Die vorgeschlagene Regelung solle die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Stattdessen ergänze sie das bestehende System privater Vorsorge. Daher greife die automatische Vertretung nur für einen begrenzten Zeitraum. Fehle eine Vorsorgevollmacht, so seien bei einer längeren Handlungsunfähigkeit gleichwohl ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines Betreuers erforderlich, so der Bundesrat.